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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WrapArea UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WrapArea UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend WrapArea genannt, und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn WrapArea dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von WrapArea sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch WrapArea oder mit der Ausführung des Auftrags zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. carwrap-schweiz.ch+2Wrap Area+2wisma-gmbh.de+2

4. Liefer- und Leistungstermine
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ein verbindlicher Termin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung von Liefer- und Leistungsterminen hat der Kunde kein Recht auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

5. Gewährleistung
WrapArea übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Verwendung des von WrapArea gelieferten Materials verursacht werden. Für Material- und Verarbeitungsmängel haftet WrapArea nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Gewährleistungspflicht endet nach Ablauf von 12 Monaten ab Übergabe der Ware an den Kunden.

6. Haftung
WrapArea haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

7. Urheberrechte
WrapArea behält sich das Recht vor, für die von WrapArea erstellten Werke urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, WrapArea von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten freizustellen.

Vertragliche Sondervereinbarungen für Fahrzeugvoll-/Teilfolierungen

5. Lackschäden
Die Haftkraft der von uns verwendeten Folien weist einen geringeren Haftwert auf als die Haftkraft des Lackes auf dem Untergrund. Löst der Lack bei der Neutralisierung, weist dies auf eine mangelhafte Lackierung oder Vorschäden hin. Für so einen Schadensfall haften wir nicht. Nachlackierte Bauteile müssen vor der Folierung 8 Wochen aushärten. Auf nachlackierte Bauteile geben wir keine Gewährleistung.

6. Vorschäden
Aufgrund der geringen Dicke der Folie sieht man sämtliche fühlbaren Schäden im Lack. Dies können Kratzer oder auch Steinschläge sein. Diese Schäden sollten vor der Folierung durch einen Fachmann ausgebessert werden. Folieren wir auf Kundenwunsch über diese Schäden, erlischt die Gewährleistung für das gesamte Bauteil.

7. Staubeinschlüsse und Blasen
Die folienverarbeitende Tätigkeit ist ein Handwerk. Trotz größter Sorgfalt und der Reinigung des Fahrzeuges und der Räume lassen sich Staubeinschlüsse nicht vermeiden und sind daher auch kein Reklamationsgrund. 1% der zu beklebenden Fläche darf Staubeinschlüsse oder kleine Luftbläschen enthalten, dies besagt der Stand der Technik. Kleine Luftblasen diffundieren mit der Zeit durch die Folie raus und legen sich glatt an das Bauteil an, eine Reklamation ist hierdurch ausgeschlossen.

8. Beschriftungen und Teilfolierungen
Da der Lack bei diesen Folierungsarten nur teilweise bedeckt wird, verwittert der ungeschützte Lack im Laufe der Zeit stärker. Bei der Neutralisierung der Folie wird dies erst sichtbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Die Lackunterschiede können in der Regel poliert werden und werden somit wieder nicht sichtbar.

9. Annahme/Übergabe
Der Kunde ist für die Anlieferung und Abholung des Fahrzeuges zuständig und trägt die Kosten dafür. Das Fahrzeug muss gewaschen angeliefert werden; eine Oberflächenbehandlung wie Wachs oder eine Versiegelung darf zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden sein. Bringt der Kunde das Fahrzeug ungewaschen oder mit einer Oberflächenbehandlung zum Termin, trägt dieser die Kosten der Reinigung. Diese wird nach Aufwand abgerechnet und beträgt 70 € (inkl. MwSt.) pro Stunde. Bei Übergabe wird das Fahrzeug vom Kunden und einem Angestellten der Firma WrapArea auf Vorschäden untersucht; diese werden ggf. notiert. Sofern bei der Reinigung des Fahrzeuges weitere Schäden auftreten, werden diese vom Folierer notiert und der Kunde wird über diese Schäden in Kenntnis gesetzt. Bei Übergabe ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug auf Mängel zu überprüfen. Für grobe Mängel, die uns erst später angegeben werden und nicht deutlich auf eine unsachgemäße Arbeit zurückzuführen sind, können wir keine Haftung übernehmen.

10. Haltbarkeit
Die Haltbarkeit ist stark folien- und klimaabhängig. Wir richten uns nach den Herstellerangaben. Metallic-Farben haben in der Regel eine Haltbarkeit von 3–5 Jahren, Unifarbtöne liegen zwischen 5 und 7 Jahren. Chromfolien weisen meistens eine Haltbarkeit von 0,5–1 Jahr auf. Um die maximale Haltbarkeit zu erreichen, muss das Fahrzeug nach Herstellerangaben gepflegt werden. Empfohlen wird eine Handwäsche mit folienverträglichen Reinigern. Verunreinigungen wie z. B. Vogelkot und Insektenreste sind umgehend zu beseitigen, um einen Schaden an der Folie zu verhindern. Bei Nichtbeachtung können sich Flecken in die Folie einbrennen. Nach Abholung des folierten Fahrzeuges darf dieses 2 Wochen lang nicht gewaschen werden, da der Kleber diese Zeit benötigt, um seine maximale Klebkraft zu erreichen.

11. Werbemedien des Fahrzeuges
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir während der Arbeiten Bilder und Videos des Fahrzeuges erstellen dürfen. Auch Bilder im fertigen Zustand werden erstellt und für Werbezwecke genutzt. Auf Wunsch werden die Kennzeichen unkenntlich gemacht; der Kunde ist verpflichtet, uns im Voraus darauf hinzuweisen.

12. Farbunterschiede
Folien können, wenn diese aus unterschiedlichen Chargen stammen, leichte Farbabweichungen haben. Dies ist herstellungsbedingt und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Vertragliche Sondervereinbarungen für Scheibentönungen

1. Fahrzeugübergabe
Um das beste Ergebnis zu erreichen, muss der Kunde das Auto von innen und außen gereinigt zum Montagetermin bringen. Besonders Autos, in denen häufig Kleinkinder oder Hunde unterwegs sind, müssen gründlich gereinigt werden.

2. Staubeinschlüsse/Flüssigkeitsreste
Trotz sorgfältiger Reinigung und Einhalten einer sauberen Umgebung ist es nicht möglich, völlig staubfrei zu arbeiten. Unsere Umgebungsluft ist mit kleinen Schmutzpartikeln belastet, welche während der Tönung zwischen Folie und Scheiben gelangen können. Minimiert werden kann dies durch eine gründliche Reinigung, siehe Punkt 1.

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